Warum Arbeitszeiterfassung komplizierter ist, als man denkt

Ein Projektbericht aus der Grauzone zwischen Technik, Recht und Ethik

Ich arbeite seit ein paar Monaten an einer Anwendung zur Arbeitszeiterfassung.
Technisch ist dieses Projekt übersichtlich – ein paar Modelle, Zeitstempel, Reports, vielleicht eine Mobile App.
Inhaltlich aber ist es deutlich anspruchsvoller, als ich am Anfang gedacht habe.

Während ich mich in anderen Projekten durch API-Dokumentationen klicke, wälze ich hier Gesetzestexte, Verordnungen und Gerichtsurteile.

Keine fest definierten Endpunkte, dafür ein Haufen „könnte“, „sollte“, „müsste“.

YAGNI und KISS sind in meinem Kopf Gebot – aber dieses Projekt steckt voll von „Nichts ist in Stein gemeißelt“.

Der betriebswirtschaftliche Rahmen ist vergleichsweise klar:
Zeiterfassung spart Verwaltungsaufwand, verbessert Projekt-Controlling, hilft bei Ressourcenplanung, sichert faire Entlohnung und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Risiken – besonders, wenn es bald ernst wird mit den Bußgeldern für fehlende Erfassungspflichten[1].

Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet, ist der rechtliche Rahmen.
Nicht, weil die Gesetze unverständlich wären – sondern weil vieles noch auf Gerichtsurteilen basiert und (noch) nicht gesetzlich kodifiziert ist[2].
Das BAG hat entschieden, dass Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist[3], aber das Gesetz, das dies konkret regelt, steht noch aus[4].
Dazwischen: eine Grauzone aus Referentenentwürfen, Kommentierungen und branchenübergreifender Spekulation.

Und dann wären da noch die anderen „Layer“:

  • Datenschutz: Arbeitszeit ist personenbezogen[5], bei biometrischer Authentifizierung wird’s richtig kritisch[6].
  • UX / UI: Wer will schon ein weiteres Tool, das sich wie Pflichtbürokratie anfühlt?
  • Ethik und Moral: Wie viel Kontrolle ist zumutbar, wenn man Vertrauen erhalten will?
    Wie formuliere ich ein Produkt, das fair ist – nicht nur compliant?

Kurz:

So ein richtig geiles Projekt.
Weil: Einfach wäre mir vermutlich zu langweilig.

Fußnoten:

  1. Betriebswirtschaftliche Risiken bei fehlender Zeiterfassung und geplante Bußgeldregelungen: BAG-Urteil 2022 und Referentenentwurf zur ArbZG-Novelle (2023).
  2. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht auf Basis EuGH- und BAG-Urteil, ohne dass ein neues Gesetz verabschiedet wurde.
  3. BAG, Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21): Einführungspflicht für Arbeitgeber.
  4. BMAS-Referentenentwurf (Stand 2023): elektronische Erfassung, Aufbewahrungspflicht, Übergangsfristen geplant.
  5. DSGVO Art. 4 Abs. 1: Arbeitszeitdaten = personenbezogen.
  6. DSGVO Art. 9: Biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck) sind besonders schützenswert.